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Teilnahmebedingungen

 

§ 1 Pflichten des Bildungsträgers

Der Träger der Maßnahme verpflichtet sich:

1. dafür zu sorgen, dass alle Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum Erreichen des Bildungszieles notwendig sind, in erwachsenengerechter Weise vermittelt werden. Dabei wird das von der HZA bestätigte Ausbildungskonzept zugrunde gelegt;
2. unter Berücksichtigung der Nr. 1 einen Plan für die sachliche und zeitliche Gliederung zu erstellen, der die individuellen und betrieblichen Belange berücksichtigt und dem Teilnehmer zu übergeben;
3. den besonderen Belangen körperlich, geistig und seelisch Behinderter Rechnung zu tragen;
4. nur solche Personen mit der Durchführung der Fortbildungsmaßnahme zu beauftragen, die nach ihrer Ausbildung und Berufserfahrung dafür qualifiziert sind;
5. die Maßnahme an, nach Art und Ausstattung geeigneten Ausbildungsplätzen, durchzuführen;
6. dem Teilnehmer notwendige Lehrmaterialien und Lernmittel im erforderlichen Umfang auszuhändigen bzw. leihweise zur Verfügung zu stellen
7. bei der Anlage und Überarbeitung des Bewerberprofils für die JOBBÖRSE unterstützend tätig zu sein, indem der Maßnahmeteilnehmer mittels einer detaillierten Anleitung für die Anlage und Überarbeitung des Bewerberprofils eingewiesen wird.

 

§ 2 Pflichten der Teilnehmerin/des Teilnehmers

Der/die Maßnahmeteilnehmer/in verpflichtet sich:

1. sich zu bemühen, die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben;
2. an allen Lehrveranstaltungen einschließlich der Praktikumseinsätze regelmäßig teilzunehmen;
3. aktiv mit den Lehrpersonen zusammenzuarbeiten und notwendigen Anleitungen zu folgen;
4. die technische und sonstige Ausstattung des Bildungszentrums bzw. Praktikumsbetriebs sorgsam zu behandeln, die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und Regelungen, die die Ordnung der Bildungseinrichtung bzw. des Praktikumbetriebes betreffen, zu beachten;
5. bei Fernbleiben von der Ausbildung den Bildungsträger unverzüglich unter Angabe der Gründe zu benachrichtigen;
6. keine Fremdsoftware zu installieren und zu kopieren;
7. die im Schulungsvertrag und Teilnehmer-Merkblatt aufgeführten Punkte des Maßnahmeträgers einzuhalten;
8. die für die JOBBÖRSE benötigten Daten laufend aktuell zu halten;
9. der Drexler Seminare GmbH eine Arbeitsaufnahme unverzüglich zu melden. Dabei sind der Arbeitgeber mit Firmenbezeichnung und Anschrift, sowie die Art und der Beginn der Tätigkeit zu benennen. Diese Verpflichtung besteht bis zu 6 Monaten nach dem Lehrgangsende.

 

§ 3 Rücktrittsbedingungen

Der/die Teilnehmer/in hat das Recht – ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Bildungsträger – des kostenlosen Rücktritts innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens jedoch bis zum Maßnahmebeginn. Dieser Rücktritt hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgen, wobei das Einschreiben bis spätestens Freitag (sollte der Freitag ein Feiertag sein, dann am letzten Werktag davor), 12.00 Uhr, in der Woche vor Lehrgangsbeginn, beim Bildungsträger eingegangen sein muss. Das gilt auch für den Fall, dass eine Förderung des Teilnehmers/der Teilnehmerin nach dem SGB II/III nicht erfolgen kann. Sollte der Lehrgang aufgrund mangelnder Teilnehmerzahlen oder anderer nicht im Einflussbereich der Veranstalterin liegenden Umstände verschoben werden oder ausfallen müssen, entstehen daraus keinerlei Schadensersatzansprüche. Sollte ein/ Teilnehmer/in trotz schriftlicher Anmeldung den Lehrgang ohne Benachrichtigung der Drexler Seminare GmbH nicht antreten, hat er/sie die Kosten für 2 Raten des Kurses zu tragen. Das gleiche gilt für einen verspäteten Rücktritt. Die Höhe der Raten wird aus der Lehrgangsgebühr, dividiert durch die Dauer der Monate des Lehrgangs, errechnet.

 

§ 4 Vorzeitige Beendigung/Kündigungsbedingungen

Die Teilnahme an der beruflichen Bildungsmaßnahme ist mit einer Frist von höchstens 6 Wochen, erstmals zum Ende der ersten drei Monate, danach jeweils zum Ende der nächsten 3 Monate ohne Angabe von Gründen kündbar. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sollte während der Bildungsmaßnahme eine Arbeitsaufnahme erfolgen kann die Teilnahme sofort gekündigt und beendet werden, wobei die Bildungsmaßnahme bis zum letzten Schulungstag vor der Arbeitsaufnahme zu besuchen ist. Beide Vertragspartner haben das Recht zur Kündigung aus Gründen, die nach den einschlägigen arbeitsrechtlichen Vorschriften (§ 626 BGB) zur fristlosen Auflösung eines Arbeitsverhältnisses berechtigen sowie aus wichtigen Gründen, die unter Abwägung der Belange von Maßnahmeträger und Teilnehmer/in die weitere Teilnahme unzumutbar machen. Eine Rücksprache mit dem zuständigen Kostenträger sollte erfolgen.

 

§ 5 Wöchentliche Ausbildungszeit, Urlaub

Die wöchentliche Stundenverteilung ist wie folgt geregelt.

Teilzeit: Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Vollzeit: Montag bis Freitag: 8.30h bis 16.15h

Ferien / freie Tage: siehe Lehrgangs-Informationsblatt

Außerhalb der festgesetzten Zeiten besteht keine Möglichkeit für Ferien oder freie Tage. Über persönlich notwendige Freistellungen entscheidet der Bildungsträger auf vorherigen Antrag in Abstimmung mit dem Kostenträger.

 

§ 6 Lehrgangskosten

Die Lehrgangsgebühren (einschließlich Lernmittel und Prüfungsgebühren) sind in monatlichen Teilbeträgen an den Bildungsträger zu überweisen. Im Falle der Förderung des Teilnehmers/der Teilnehmerin nach dem SGB II/III werden die Gebühren durch den Kostenträger dem Bildungsträger direkt überwiesen. Überzahlte Beträge werden vom Maßnahmeträger in einer Summe an den Kostenträger zurückgezahlt.

 

§ 7 Sonstige Vereinbarungen

Während der Teilnahme an der Maßnahme ist der/die Teilnehmer/in durch die Berufsgenossenschaft des Bildungsträgers unfallversichert. Rechtswirksame Nebenabreden zum Vertrag bedürfen der Schriftform. Der/die Teilnehmer/in hat die Anordnungen der Geschäftsleitung zu befolgen. Ebenso sind die auf dem Teilnehmer-Merkblatt aufgeführten Punkte einzuhalten. Das Teilnehmer-Merkblatt ist Bestandteil dieses Vertrages. Bei groben Verstößen gegen die aufgeführten Punkte aus dem Schulungsvertrag und dem Teilnehmer-Merkblatt behält sich die Geschäftsleitung der Drexler Seminare GmbH das Recht vor, einen Ausschluss aus der Bildungsmaßnahme (evtl. in Abstimmung mit dem Kostenträger) auszusprechen, ein Hausverbot zu erteilen oder bei mutwilliger Sachbeschädigung Schadenersatz zu fordern.

 

§ 8 Datenschutzbestimmungen

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. „Personenbezogene Daten“ im Sinne der DSGVO sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind. Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten elektronisch für interne Zwecke gespeichert und pseudonymisiert analysiert werden dürfen. Ferner willigt der/die Teilnehmer/in ein, dass personenbezogene Daten

a) zum Zwecke der Erstellung von Dokumenten (z.B. Zeugnis) verarbeitet werden dürfen.
b) zum Zwecke der Aufrechterhaltung des Schulungsbetriebs an externe Dritte (z.B. Trainer) weitergegeben und von diesen verarbeitet (z.B. Abnahme von Prüfungen) werden dürfen.
c) zum Zwecke der Qualitätssicherung bereits vor Beginn dieses Vertrags an Dritte (z.B. Trainer/Sozialpädagogen) weitergegeben und von diesen verarbeitet werden dürfen. Nur so kann die Drexler Seminare GmbH gleichbleibend hohe Qualität gewährleisten

d) zum Zwecke der Einhaltung der Mitteilungspflichten gegenüber dem Kostenträger an diesen übersendet werden dürfen (z.B. Berichtswesen).

 

Die Drexler Seminare GmbH verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen nach DSGVO / BDSG (neu) einzuhalten und personenbezogene Daten nicht unbefugt an Dritte weiterzugegeben. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Bitte beachten Sie, dass bei Widerruf kein Dokument (z.B. Zeugnis, Bescheinigung, etc.) über Ihre Teilnahme an der Maßnahme erstellt werden darf. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt. Sie haben nach Leistungsende das Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bleiben davon unberührt. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.lda.bayern.de/de/index.html.

 

§ 9 Vertraulichkeitsvereinbarungen

Der/die Teilnehmer/in hat vertrauliche Informationen geheim zu halten und vor der Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Vertrauliche Informationen umfassen alle Informationen, Dokumente etc., die sich die Drexler Seminare GmbH und der/die Teilnehmer/in gegenseitig überlassen. Die Überlassung kann schriftlich, telefonisch, mündlich oder auf elektronische Weise erfolgen. Vertrauliche Informationen liegen nicht vor, wenn die Information im Zeitpunkt Ihrer Kenntnisnahme durch den/die Teilnehmer/in öffentlich bekannt ist oder später ohne Verletzung dieser im Schulungsvertrag enthaltenen Vertraulichkeitsvereinbarung öffentlich bekannt wird, diesem/dieser bereits bekannt ist oder von einem Dritten zugänglich gemacht wird, sofern der Dritte hierdurch nicht für den/die Teilnehmer/in erkennbar Vertraulichkeitsverpflichtungen verletzt hat und/oder ohne Verwendung der vertraulichen Information unabhängig erarbeitet wurde. Der/die Teilnehmer/in hat durch die Einhaltung geeigneter Verfahrensweisen sicherzustellen, dass die vertraulichen Informationen vor der Kenntnisnahme durch Dritte geschützt sind, wobei zumindest die Sorgfalt aufzubringen ist, die die Partei für die Geheimhaltung eigener vertraulicher Informationen anwendet, zumindest aber diejenige Sorgfalt, die üblicherweise zum Schutz vertraulicher Informationen anzuwenden ist. Die Vertraulichkeitsvereinbarung tritt mit dem Unterzeichnungsdatum in Kraft und gilt unbefristet.

 

§ 10 Sonstige Vertragsbedingungen

Sind weitere Verträge (z. B. Umschulungsvertrag) Bestandteil der Maßnahme, gelten diese analog. Mit der Unterschrift bestätigt der/die Teilnehmer/in auf die Rechte und Pflichten hingewiesen worden zu sein und das Teilnehmermerkblatt erhalten und auf die Inhalte hingewiesen worden zu sein.